Mieter riskieren Wohnungskündigung

Wenn Mieter einen Untermieter in ihre Wohnung aufnehmen, sollten sie einige Regeln beachten. Im schlimmsten Fall k?nnte ihnen sonst eine fristlose Kündigung drohen.
Ansonsten darf der Vermieter die Erlaubnis nur dann ablehnen, wenn die Untervermietung für ihn unzumutbar ist. Dazu muss die Wohnung allerdings überbelegt und die Bausubstanz in Gefahr sein.
Dabei hat der Vermieter kaum M?glichkeiten, einen Untermieter abzulehnen, insbesondere wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung, wie zum Beispiel durch wirtschaftliche und pers?nliche Gründe. Beste Beispiele dafür sind zum Beispiel in Wohnungsnot geratene Verwandte oder Pflegepersonal.
Das ?berechtigte Interesse“ darf allerdings nicht schon vor dem Einzug des Hauptmieters in die Wohnung bestanden haben. Insbesondere finanzielle Gründe sind deshalb kein Freibrief für eine Untervermietung. Wenn also jemand zuerst alleine in eine teure Wohnung einzieht und dann unter dem Vorwand des Sparens von Kosten untervermietet, ist das nicht rechtens. Wenn der Mieter w?hrend des Mietverh?ltnisses in finanzielle Not ger?t, sieht die Situation natürlich anders aus.

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